Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geltende Recht. Es soll unter Berücksichtigung der Freiheitsrechte des Einzelnen die rechtsgeschäftliche Ordnung des Arbeitslebens sozialverträglich gestalten. Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Verhältnisse zwischen Betriebsrat, Gewerkschaft, Arbeitgeber und Arbeitgeberverbänden.
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Hier finden Sie Mitteilungen des Bundesarbeitsgerichts:
Folgen einer nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung
Das BAG hat am 10.12.2013 (Az.: 9 AZR 51/13) entschieden, dass bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiherbetrieb zu Stande kommt, wenn die Verleiherfirma über die Erlaubnis nach dem AÜG verfügt. Die Presseerklärung finden Sie hier.
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