Das Polizeirecht regelt als besonderer Teil des Verwaltungsrechts die Befugnisse des Staates zur Gefahrenabwehr. Geregelt ist das Polizei- und Ordnungsrecht in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen. Interessenschwerpunkt unserer Kanzlei sind versammlungsrechtliche Fragestellungen sowie Probleme rund um sogenannte Standardmaßnahmen. Im Bereich des Versammlungsrechts betreuen wir regelmäßig Anmelder und Teilnehmer von Versammlungen.
Wir sind Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen zum:
Näheres zur heimlichen Überwachung öffentlicher Plätze ( Verwaltungsgericht Hannover Urteil vom 14.07.2011 zum Az.: 10 A 5452/10) finden Sie hier:
Näheres zum Demonstrationsrecht in "öffentlichen" Gebäuden finden Sie hier. Dürfen auf Flughäfen, Bahnhöfen und Einkaufszentren Demonstrationen durchgeführt werden?
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